Jeden Tag sterben in Deutschland durchschnittlich sechs Jugendliche und junge Erwachsene (unter 40 Jahren) durch Selbstmord. Und schätzungsweise über 150 versuchen es täglich. Vielleicht war sogar jemand dabei, den Du kennst.
Insgesamt sterben in Deutschland mehr Menschen aus eigener Entscheidung als durch Verkehrsunfälle, Drogen und AIDS zusammen.
Es gibt noch viel mehr über das Thema Depression und Suizid zu erfahren. “Freunde fürs Leben” haben auf dieser Website viele Informationen zusammengetragen, damit Ihr Euch einfach und schnell informieren könnt. Suizid ist ein Tabu – aber das muss sich ändern. Denn nur wenn das Thema zur Sprache kommt, kannst Du auch handeln. Und helfen. Du darfst Suizid nicht totschweigen!
“Freunde fürs Leben” wissen
- dass Selbstmord jeden betreffen kann
- dass es Hinweise in Äußerungen und im Verhalten von Freunden gibt, auf die man achten kann
- und dass es Hilfe gibt.
Schau Dich auf dieser Website um und leite die Adresse www.frnd.de an viele Freunde weiter.
Für “Freunde fürs Leben” ist “Depression und Suizid” kein Tabuthema. Sie sprechen es an. Sie kennen die Fakten über Depression und über Selbsttötungen. Sie hören zu und wissen, was zu tun ist.
Jeder braucht “Freunde fürs Leben”
Die Gründer von “Freunde fürs Leben” sind Hinterbliebene, haben geliebte Menschen verloren oder sind betroffen durch Erlebnisse in ihrem unmittelbaren Umfeld.
Sie haben plötzlich und unerwartet auf schmerzliche Art und Weise gelernt, dass Depression und Suizid auch sie betrifft, und aus dieser Erkenntnis beschlossen, sich zu engagieren.
Sie nutzen ihr Engagement und ihre Ideen, um Informationen über Suizid und Depressionen zu verbreiten. Denn schließlich soll es viele “Freunde fürs Leben” geben, damit es weniger Entscheidungen zum Suizid gibt.
Radiointerview mit Klaas Heufer-Umlauf über Freunde fürs Leben
Radio Fritz rbb 19.11.12 Klaas Heufer Umlauf – Freunde fürs Leben (ONLINEVERSION)
Radiointerview mit Diana Doko und Laura Werling über Freunde fürs Leben
Freunde fürs Leben Take 1 Flux.fm
Freunde fürs Leben Take 2 Flux.fm
Der Vorstand:
1. Vorsitzende: Gerald Schömbs
stellv. Vorsitzende: Diana Doko
Schriftführer: Dr. Philipp S. Holstein
Schatzmeister : Sven Peitzner
Freunde fürs Leben e.V. ist Mitglied der DGS – Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention.
Vereinssatzung
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen “Freunde fürs Leben”. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz “e.V.”. (2) Sitz des Vereins ist Berlin.§ 2 Zweck
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung der Bevölkerung im Hinblick auf Depressionen und Suizidgefahr sowie Kinder- und Jugendhilfe. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. (2) Der Verein führt Informations- und Aufklärungskampagnen durch. Inhalt dieser Kampagnen mit Mitteln der Public Relations, der Werbung und des Internets ist die Aufklärung insbesondere junger Menschen über Depressionen und ihre Symptome, Suizid bei jungen Menschen, Suizid-Warnsignale und Reaktionsmöglichkeiten. Die Aufklärung der Bevölkerung erfolgt durch: • Werbespots und Anzeigen für Printmedien, über Funk, TV, Kino und Außenwerbung; • ein Internetinformationsangebot (Website); • Broschüren und Informationsschriften; • Presseinformationen; • Empfehlungen zur Berichterstattung für Medien (bspw. Vermeidung von Nachahmungseffekten). Hierdurch wird das persönliche Umfeld von Suizidgefährdeten deren Signal- und Hilferufe besser erkennen und deuten können. Der Freunde- und Personenkreis rund um die gefährdete Person wird angesprochen und aktiviert mit der Folge, dass bestehende institutionelle Präventiosnangebote rechtzeitig und verstärkt genutzt werden. (3) Der Verein ist tätig in der Kinder- und Jugendhilfe und erreicht die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über Signale und Hilfsangebote zur seelischen Gesundheit, insbesondere zu den Themen “Depression” und “Suizid” über • das Internet (Homepage, Netzwerke); • die Medien (Pressearbeit); • an Schulen und bei Veranstaltungen (Workshops, Konzerte u.a.) und • mit Hilfe von ansprechenden Aufklärungs- und Werbematerialien sowie • prominenten Fürsprechern. Der Verein betreibt kein eigenes Beratungsangebot, sondern hat Kommunikations-Aufgaben (Ansprache/Aufklärung/Information) und sieht sich als “Portal” in der Rolle des Vermittlers hin zu weiterführenden Angeboten (Adressen für Beratung/Therapie/weitere Informationsquellen). Im Fokus stehen dabei alle jungen Menschen, gleich ob sie • noch nicht direkt oder indirekt mit dem Thema in Berührung gekommen sind (aufmerksam machen/Interesse generieren); • zum Umfeld von depressiven oder suizidalen Jugendlichen gehören und Hilfe suchen (Signale/Hilfsmöglichkeiten); • betroffen, seelische erkrankt sind. (4) Der Verein möchte darauf hinwirken, dass Depressionen und Suizid weniger tabuisiert werden und die Aufklärung in Politik und Verwaltung einen hohen Stellenwert erhält.§ 3 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.1.2001.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts, und auch eine Behörde werden. (2) Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. (3) Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung; durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Verein oder ein Vorstandsmitglied, die jedoch nur zum Schluss des Kalendermonats zulässig ist; b) durch Ausschluss aus dem Verein; c) durch Streichung aus der Mitgliederliste. (4) Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich mit einfachem Brief oder E-Mail zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Beruf beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss. (5) Die Streichung eines Mitglieds aus der Mitgliederliste erfolgt durch den Vorstand, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag in Verzug ist und diesen Betrag nach schriftlicher Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von drei Monaten von der Absendung der Mahnung an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds voll entrichtet. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden.
§ 5 Mitgliedsbeitrag
Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines jährliche Beitrags verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Firmen 500 € und für Privatpersonen 50 €. Für Vereine, Behörden, Institutionen ist die Mitgliedschaft kostenlos.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§ 7 Mitgliedsversammlung
(1) Die Mitgliedsversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen durch persönliche Einladung mittels einfachen Briefs oder E-Mail an die letztbekannte Anschrift der Mitglieder einzuberufen. Die Einladung ist auf der Website des Vereins bekanntzumachen. (2) Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. (3) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Genehmigung des Haushaltplans für das kommende Geschäftsjahr, b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstand und dessen Entlastung, c) Wahl des Vorstands, d) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeitrags, e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen unbeschadet der Vorschrift des § 12 und Vereinsauflösung, f) Beschlussfassung über die Berufung eines Mitglieds gegen einen Ausschluss durch den Vorstand. (4) Eine Änderung der Satzung und des Vereinszweck bedarf unbeschadet der Vorschrift des §12 einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Vereinsmitglieder. Im Übrigen gilt § 32 BGB. Bei Wahlen gilt derjenige von mehreren Kandidaten als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Ist diese Stimmenzahl nicht erreicht worden, so findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die höchste Stimmenzahl erreicht haben. Gewählt ist dann derjenige, der nunmehr die meisten Stimmen erhält; bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Leiter der Versammlung zu ziehende Los. (5) Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindesten 30 % der Mitglieder die Einberufung schriftlich oder per E-Mail und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern. (6) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt die Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Vorstandsmitglieds.§ 9 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 30.11. eines jeden Jahres im Voraus fällig. Der Vorstand ist berechtigt, besonderen Personengruppen die Beiträge ganz oder teilweise zu erlassen.§ 10 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.§ 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
(1) Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 3/4 der Vereinsmitglieder. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein vermögen an Hilfen für suizidgefährdete Kinder und Jugendliche e.V., Nikolsburger Platz 6, 10717 Berlin, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. § 12 Übergangsvorschrift Sofern vom Registergericht Teile der Satzung beanstandet werden, ist der Vorstand ermächtigt, diese zur Behebung der Beanstandung abzuändern.Finanzen
Transparenz ist wichtig und ihr sollt sehen, was wir mit den Spenden machen, die uns erreichen. In Zukunft werden wir an dieser Stelle unsere Einnahmen und Ausgaben öffentlich machen. Dies geschieht, so bald wir die Daten aus der sogenannten “Gewinnermittlung” durch Buchhaltung und Finanzamt bestätigt bekommen haben.

Info-Film 2009
Selbstmord ist die zweithäufigste Todesursache bei jungen Menschen.
„Freunde fürs Leben“ helfen, Suizid zu verhindern.
„Warum gibt es Kampagnen über Straßenverkehr, Drogenmissbrauch und Safer Sex, aber keine zum Thema Suizid, obwohl hier jedes Jahr mehr Menschen sterben als im Verkehr, durch Drogen und Aids zusammen?“, fragt Vorstandsmitglied Gerald Schömbs, „nicht mal die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat Infomaterial beispielsweise für Schüler und Lehrer.“
Freunde fürs Leben ist seit 2001 die erste und einzige kontinuierliche Aufklärungskampagne über Selbstmord in Deutschland.
Wir klären junge Menschen über die Tabuthemen Suizid und Depression auf mit einem Info-Portal, in Filmbeiträgen, mit Werbung, PR, Events und der Unterstützung Prominenter.
2012 hat uns die Organisation Phineo auf Herz und Nieren geprüft und festgestellt: Freunde fürs Leben wirkt!
Dabei ist Freunde fürs Leben weder eine große Organisation, noch werden wir von einer öffentlichen Stelle gefördert.
Wofür brauchen wir deine Spende
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<li>Die Webseite betreiben, die jährlich von 100.000 Menschen besucht wird.</li>
<li>Infomaterial drucken, das wir kostenlos an Lehrer, Schüler und Beratungseinrichtungen verschicken.</li>
<li>Filmbeiträge produzieren für unseren YouTube-Kanal, der schon 500.000 Mal aufgerufen wurde.</li>
<li>Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit umsetzen wie unsere Infografik (Link)</li>
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Strategie: Wie wir das machen
„Freunde fürs Leben“ setzen in der Prävention mit Aufklärung an, durch Informationsmaterial mit Tipps zum richtigen Handeln in Form von Plakaten, Pocketguides und Postkarten. Und schaffen dadurch ein Bewusstsein für die Themen Suizid und Depression
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<li>in der Öffentlichkeit,</li>
<li>im Freundeskreis und</li>
<li>in der Familie.</li>
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Damit diese zu „Freunden fürs Leben“ werden, Signale und Hilferufe eher und besser erkennen und deuten können.
Mit Leichtigkeit und geballter Kraft gegen Depression: „Freunde fürs Leben TV“ ist der erste Videokanal im Internet, der sich ausschließlich dem Thema seelische Gesundheit widmet. Über kurze Clips, die via YouTube auf der Website der Organisation eingebunden sind, können sich vor allem Jugendliche und junge Erwachsene einfach und schnell über Depression und Suizid, vor allem aber auch über Hilfsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote informieren.
Mehr zum Handlungsansatz bei <a href=”http://www.phineo.org/empfohlene-projekte/depression/freunde-fuers-leben-tv/handlungsansatz/”>Phineo</a>
Resultate: Großer Erfolg mit einfachen Mitteln
Damit ist das Projekt ein perfekter Türöffner für die Problematik. Der Effekt wird durch die Arbeit mit prominenten Gesichtern noch weiter verstärkt. Diese haben häufig eine Vorbildwirkung auf die jungen Menschen, sie scheinen meist stark und selbstbewusst – und zeigen hier, dass auch sie schwache Momente haben und ein ganz normales Leben führen. Diese Offenheit hat das Potenzial, Tabus aufzubrechen und Jugendliche zu ermutigen, selbst über ihre Sorgen und Probleme zu reden.
Wenn eine Depression rechtzeitig erkannt und richtig behandelt wird, sinkt die Gefahr, dass der Betroffene Suizid begeht. Das Online-Angebot erreicht mit recht einfachen Mitteln eine große Zielgruppe.
Mehr zu den Resultaten bei <a href=”http://www.phineo.org/empfohlene-projekte/depression/freunde-fuers-leben-tv/resultate”>Phineo</a>